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19. Januar 2026
# Allgemein
Vernehmlassungsantwort mit Tiefgang – Franz Eberle zur Umsetzung des neuen Rahmenlehrplans

Vernehmlassungsantwort mit Tiefgang – Franz Eberle zur Umsetzung des neuen Rahmenlehrplans

19. Januar 2026

Franz Eberle, emeritierter Professor für Gymnasialpädagogik, hat zur Umsetzung des neuen Rahmenlehrplans im Kanton Zürich eine differenzierte Stellungnahme abgegeben. Seine Rückmeldung wirft zentrale Fragen auf – zur Begründung der Lektionenverteilung, zur Qualität interdisziplinärer Fächer, zur fehlenden Evaluation bestehender Schwerpunktfächer und zum fraglichen Mehrwert neuer Fachkombinationen. Ein Plädoyer für mehr bildungspolitische Substanz – und gegen Etikettenreformen ohne Wirkung.

Im Rahmen der Umsetzung des neuen Rahmenlehrplans im Kanton Zürich wurde eine breite Vernehmlassung durchgeführt – auch zur künftigen Ausgestaltung der Schwerpunktfächer. Eine fundierte und differenzierte Stellungnahme stammt von Franz Eberle, emeritierter Professor für Gymnasialpädagogik und Bildungssysteme. Seine Vernehmlassungsantwort zur Umsetzung im Kanton Zürich wirft wichtige Fragen auf – nicht nur zur formalen Struktur, sondern zur bildungspolitischen Tragfähigkeit der geplanten Reform.

Im Folgenden greifen wir vier zentrale Aussagen auf – als Denkanstösse für alle, die sich mit der Weiterentwicklung der gymnasialen Bildung befassen.


«Traditionen und Besitzstandswahrungsansprüche haben sich wohl durchgesetzt»

Es fehlen die Begründungen für die unterschiedlichen Dotationen der Grundlagenfächer

Eberle kritisiert, dass die Anzahl Lektionen der Grundlagenfächer offenbar mehr durch gewohnheitsbedingte Interessen als durch pädagogische Argumente geprägt ist. Die unterschiedliche Gewichtung zwischen Fächern wird nicht nachvollziehbar begründet – weder im Hinblick auf deren Beitrag zur Studierfähigkeit noch zur Allgemeinbildung.

Wie sollen Lehrpläne gesteuert und weiterentwickelt werden, wenn die Ressourcenverteilung nicht systematisch reflektiert ist? Eine konstruktive Bildungsplanung erfordert transparente Kriterien – keine verwaltete Tradition.


«Das Zusammenfügen von bestehenden Unterrichtsfächern und Fachdisziplinen garantiert noch keine Interdisziplinarität»

Ein zentrales Schlagwort der Reform ist Interdisziplinarität. Doch Eberle mahnt: Nur weil man mehrere Fächer in einem neuen Schwerpunktfach zusammenführt, entsteht noch keine fächerübergreifende Kompetenz.

Echte Interdisziplinarität braucht mehr als additive Inhaltsblöcke – sie braucht methodische Integration, gemeinsame Fragestellungen und systematisches Verstehen von Wechselwirkungen.

Ohne ein didaktisches Konzept für diese Verknüpfungen droht „Interdisziplinarität“ zum Etikett ohne Substanz zu werden.


«In diesem Zusammenhang fehlt auch eine Evaluation der bisherigen Schwerpunktfächer hinsichtlich ihrer Bildungswirkungen»

Ein besonders gewichtiger Einwand: Die Reform geht von einem Erneuerungsbedarf aus, ohne die Wirksamkeit des Bisherigen überprüft zu haben.

Eberle fordert: Neue Schwerpunktfächer sollten nur dann eingeführt werden, wenn klar ist, dass sie die Bildungsziele besser erreichen als die bisherigen. Eine Ablösung ohne Wirkungsnachweis ist bildungspolitisch kaum zu rechtfertigen – schon gar nicht in einem System, das auf langfristige Anschlussfähigkeit und Verlässlichkeit angewiesen ist.


«In der Beschreibung des neuen Schwerpunktfachs Wirtschaft, Recht & Gesellschaft» werden ausschliesslich Themen genannt, die bereits jetzt Gegenstand des Schwerpunktfachs Wirtschaft & Recht waren»

Der geplante neue Schwerpunkt «Wirtschaft, Recht & Gesellschaft» soll durch die Integration geografischer Perspektiven gestärkt werden. Doch Eberle stellt fest: Die beschriebenen Inhalte decken sich weitgehend mit dem bisherigen Schwerpunktfach Wirtschaft und Recht.

Der Bildungsmehrwert durch das Zusetzen eines weiteren Fachs – in diesem Fall Geografie – bleibt unklar. Zudem argumentiert Eberle, dass das bisherige Fach Wirtschaft und Recht bereits vielfältige interdisziplinäre Zugänge bietet, und dass bei Bedarf gezielt Unterstützung aus anderen Disziplinen eingeholt werden kann – problemspezifisch und flexibel.

Die Reform verkennt hier offenbar, dass funktionierende Interdisziplinarität nicht zwingend strukturell verankert werden muss – sie kann auch didaktisch gestaltet sein.


Fazit: Argumente, die ernst genommen werden sollten

Franz Eberles Vernehmlassungsantwort ist kein nostalgisches Festhalten an Bestehendem – sie ist ein differenzierter bildungspolitischer Appell. Die zentralen Fragen, die er aufwirft, sollten nicht mit formalen Verweisen abgetan, sondern im öffentlichen Diskurs weitergedacht werden:

  • Welche Rolle spielen Traditionen und Besitzstände in der Schulentwicklung?
  • Was macht Interdisziplinarität wirklich aus – und wie kann sie gelingen?
  • Wie werden Bildungswirkungen gemessen und in politische Entscheidungen überführt?
  • Wann ist eine Reform tatsächlich eine Verbesserung?

📄 Lesen Sie die vollständige Vernehmlassungsantwort von Franz Eberle – und bilden Sie sich Ihr eigenes Urteil:
👉 Vollständige Vernehmlassungsantwort von Franz Eberle

🗣️ Wie wirken die Argumente und Überlegungen auf Sie? Wir freuen uns über Rückmeldungen und Diskussion.

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