Wirtschaft und Recht ist mehr als ein Fach – es ist bereits interdisziplinär (und braucht mindestens 15 Jahreswochenlektionen)
Im Schwerpunktfach «Nachhaltige Gesellschaft» untersuchen die Schülerinnen und Schüler die Wechselwirkungen zwischen ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Dimensionen der Nachhaltigkeit und analysieren, wie gesellschaftliche Strukturen und Prozesse nachhaltige Entwicklungen beeinflussen. Sie analysieren geografische Gegebenheiten, ökonomische Mechanismen und rechtliche Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung. Sie erforschen, wie das Zusammenspiel dieser drei Bereiche gesellschaftliche Transformationsprozesse beeinflusst und erarbeiten in praxisorientierten Projekten Lösungsansätze für aktuelle Nachhaltigkeitsherausforderungen.
Das Schwerpunktfach «Politik, Recht und Wirtschaft» befasst sich mit den Verflechtungen zwischen wirtschaftlichen Systemen, rechtlichen Rahmenbedingungen und politisch-historischen Entwicklungen. Die Schülerinnen und Schüler erwerben durch praxisorientierte Projekte ein Verständnis dafür, wie verschiedene Staats- und Wirtschaftssysteme funktionieren, wie Ideologien das Denken über Staat und Markt prägen und wie Politik und Wirtschaft sich gegenseitig beeinflussen und innerhalb eines definierten rechtlichen Rahmens stattfinden. Dabei begreifen sie die Gesellschaft als gestaltbar und entwickeln Kompetenzen zur aktiven Teilhabe.
Diese beiden Vorschläge im Projekt WegZH für die künftige Ausgestaltung der Schwerpunktfächer am Gymnasium sind ein grosser Schritt in die richtige Richtung. Genau solche interdisziplinären Kompetenzen sind zentral für die Erlangung der Studierfähigkeit und für eine vertiefte Gesellschaftsreife.
Damit diese Ziele in der Praxis erreicht werden können, braucht es nun eine konsequente Umsetzung mit ausreichend Zeitgefässen in den betroffenen Fächern – insbesondere dort, wo mehrere Disziplinen zusammengeführt werden, wie im Fach Wirtschaft und Recht.
Wirtschaft und Recht ist eines der wenigen Fächer am Gymnasium, das auf zwei universitäre Studienrichtungen vorbereitet. In unserem Gesamtmodell wird sichtbar, wie Wirtschaft und Recht interdisziplinär unterrichtet werden kann:

Erstens wird im sozialen System die Rechtsordnung als Rahmen für die wirtschaftlichen Aktivitäten im ökonomischen System festgelegt; in der Schweiz können die sozialen Gruppen durch Wahlen und Abstimmungen daran mitwirken. Ein aktuelles Beispiel dafür ist die Abstimmung über die 13. AHV-Rente im März 2024, bei der die Bevölkerung über die Weiterentwicklung der sozialen Absicherung entschieden hat – mit direkten Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, den Arbeitsmarkt und die intergenerationelle Gerechtigkeit.
Zweitens werden im Rechtsunterricht ausgewählte Rechtssätze im Bereich Sozialrecht, Wirtschaftsrecht und Umweltrecht erläutert und deren Auswirkungen auf das soziale, das ökonomische und das ökologische System ethisch reflektiert. Ein Beispiel hierfür ist das CO₂-Gesetz, das 2025 in Kraft getreten ist: Es zeigt, wie rechtliche Regelungen ökologische Ziele (Reduktion der Treibhausgase), wirtschaftliche Interessen (z. B. Innovationsförderung in der Industrie) und soziale Aspekte (etwa Rückverteilung der CO₂-Abgabe) miteinander in Einklang bringen sollen – und wie komplexe ethische Abwägungen damit verbunden sind.
Drittens können im Fach Wirtschaft und Recht Rückkopplungsprozesse anschaulich vermittelt werden: Je nachdem, wie wir die Wirtschaftslage, die Umweltqualität oder die soziale Lage in den Medien wahrnehmen, werden im sozialen System die Rechtsordnung und die staatlichen Aktivitäten angepasst. Ein aktuelles Beispiel aus Zürich: Die überregionale Berichterstattung über die verschärfte Wohnungsnot – etwa die extrem tiefe Leerwohnungsziffer von nur 0,07 % – hat zu erheblichem öffentlichen Druck geführt. Als Reaktion forderte der Regierungsrat des Kantons Zürich im Juni 2025 vom Bund konkrete Massnahmen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, etwa durch den Abbau regulatorischer Hürden. Hier zeigt sich exemplarisch, wie mediale Aufmerksamkeit politische Prozesse auslösen kann – mit rechtlichen und ökonomischen Konsequenzen.
Gesamtmodell Wirtschaft und Recht als interdisziplinäre Wissensstruktur
Das Gesamtmodell Wirtschaft und Recht bildet die komplexe Verflechtung zwischen sozialem, ökonomischem, ökologischem System und der Rechtsordnung ab. Es ist nicht nur zentral für das Fach Wirtschaft und Recht, sondern bietet auch Anknüpfungspunkte zu anderen Fächern:
Anschluss an Geschichte:
Im sozialen System stehen Institutionen wie Staat, Gerichte, Verwaltung sowie soziale Gruppen im Zentrum. Diese sind das Ergebnis historischer Prozesse – etwa Demokratisierung, Industrialisierung oder Sozialstaatbildung. Entwicklungen wie das Frauenstimmrecht, die Einführung der AHV oder wirtschaftliche Krisen lassen sich im Modell verorten und im Geschichtsunterricht vertiefen. Das Modell hilft damit, strukturelle Veränderungen im Zeitverlauf sichtbar zu machen und mit rechtlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen zu verknüpfen.
Anschluss an Geographie:
Das Modell integriert ein ökologisches System, das Luft, Wasser, Rohstoffe und Energie als Lebensgrundlagen umfasst – sowie deren Rückwirkungen durch Abgase, Abwasser, Abfälle und Abwärme. Gezeigt wird ein Verständnis ökologischer Grenzen, das dem Konzept der starken Nachhaltigkeit entspricht: Das ökologische System bildet die äussere Hülle, in der ökonomisches und soziales Handeln stattfindet und durch die Rechtsordnung gesteuert wird. Damit wird deutlich: Natur ist nicht ein Teil der Wirtschaft, sondern ihre Voraussetzung – ein zentrales Leitbild der Geographie.
Projekt WegZH: Von 15 auf 9 Jahreswochenlektionen – ein Rechenspiel mit gravierenden negativen Folgen
Im Rahmen des Projekts WegZH sollen die gymnasialen Schwerpunktfächer neu strukturiert werden. Geplant sind 26 Semesterlektionen pro Schwerpunktfach, von denen sechs interdisziplinär ausgestaltet werden. Zwei neue interdisziplinäre Fächer stehen exemplarisch dafür: Nachhaltige Gesellschaft (eine Kombination aus Geografie, Wirtschaft und Recht) sowie Politik, Recht und Wirtschaft (basierend auf Geschichte, Wirtschaft und Recht). Was auf den ersten Blick innovativ wirkt, wirft bei genauerem Hinsehen ernsthafte Fragen auf – insbesondere für das Fach Wirtschaft und Recht.
Das neue Modell bedeutet konkret: Von den 26 Semesterlektionen im Schwerpunktfach bleiben nach Abzug der sechs interdisziplinären Lektionen noch 20 übrig. Diese werden auf zwei Fächer verteilt – also zehn Semesterlektionen für Wirtschaft und Recht. Rechnet man die acht Semesterlektionen aus dem Grundlagenfach hinzu, ergibt das 18 Semesterlektionen bzw. neun Jahreswochenlektionen. Das neue Modell im Projekt WegZH reduziert den Fachunterricht von heute durchschnittlich 15 Jahreswochenlektionen damit um 40 %. Was kann in neun Jahreswochenlektionen bzw. in total 360 Unterrichtslektionen noch unterrichtet werden? Welche Themen fallen weg? Welche Vertiefungen sind nicht mehr möglich? Diese Fragen verdienen eine ehrliche und transparente Diskussion.
Konkret: Eine Stundenplanung für die Lernziele des neuen Rahmenlehrplans
Nehmen wir als Ausgangspunkt die Lernziele des neuen Rahmenlehrplans. Für jedes Lernziel haben wir wir eine Mindestanzahl an Lektionen bestimmt, in denen wir die im Rahmenlehrplan geforderten Kompetenzen fachlich fundiert und bildungswirksam vermitteln können.
Das Fach Wirtschaft und Recht umfasst drei eigenständige Disziplinen – Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und Recht – die alle mit einem soliden Fundament unterrichtet werden müssen.
Im folgenden Link haben wir unsere konkreten minimalen Lektionen für die verschiedenen Lernziele aufgelistet:
Stundenplanung für das Schwerpunktfach Wirtschaft und Recht
Die dafür notwendigen Lektionen verteilen sich demnach wie folgt:
| Fachgebiet | Lektionen |
|---|---|
| BWL (Betriebswirtschaftslehre) | 200 |
| VWL (Volkswirtschaftslehre) | 240 |
| Recht | 160 |
| Total | 600 |
Für das Schwerpunktfach Wirtschaft und Recht sind somit mindestens 15 Jahreswochenlektionen bzw. 600 Lektionen notwendig, um die im Rahmenlehrplan geforderten Kompetenzen fachlich fundiert und bildungswirksam zu vermitteln.
Mit den im Projekt WegZH vorgesehenen 360 Lektionen für Wirtschaft und Recht lässt sich keine tragfähige Grundlage für die Hochschulbildung schaffen.
Im Projekt WegZH sind für den neuen vorgeschlagenen Schwerpunktfächer 26 Semesterlektionen (= 520 Unterrichtslektionenen) geplant, davon sind 6 Semesterlektionen (=120 Lektionen) für interdisziplinären Unterricht reserviert. Nach der Formel (26 – 6) / 2 = 10 bleiben für das Fach Wirtschaft und Recht lediglich 200 Lektionen – ergänzt durch 160 Lektionen aus dem Grundlagenfach.
Das ergibt ein Total von 360 Lektionen für ein Fach, das bereits heute interdisziplinär zwischen Wirtschaft, Recht und Gesellschaft vermittelt. Dieser massive Abbau gefährdet nicht nur die fachliche Tiefe, sondern auch die Anschlussfähigkeit an universitäre Studiengänge.
Fazit: Schwerpunktfach Wirtschaft und Recht beibehalten
Die Beibehaltung eigenständiger Schwerpunktfächer mit mindestens 11 Jahreswochenlektionen (zuzüglich 4 Jahreswochenlektionen des Grundlagenfachs Wirtschaft und Recht) sowie separat definierten Zeitgefässen für interdisziplinäre Anwendungen und transversalen Unterricht (mit 3 Jahreswochenlektionen) ist der bildungspolitisch sinnvollere Weg.
PS: Wir haben das Gesamtmodell Wirtschaft und Recht als Lernplakat im Schulzimmer als Visualisierung eines vernetzten und ganzheitlichen Unterrichts aufgehängt. Im folgenden Link kann das Gesamtmodell Wirtschaft und Recht im Format A0 als Lernplakat bezogen werden: